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   BVerwG, 15.12.1978 - VI C 14.77   

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BVerwG, 15.12.1978 - VI C 14.77 (https://dejure.org/1978,334)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1978 - VI C 14.77 (https://dejure.org/1978,334)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1978 - VI C 14.77 (https://dejure.org/1978,334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung - Anforderungen an eine Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Abgrenzung von Waffendienst zu sonstiger Mithilfe an der Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73

    Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
    Insbesondere in dem mit dem Kläger erörterten Fall der unbemannten Flugobjekte sei eine qualifizierte Notwehr- bzw. Nothilfesituation nicht ohne weiteres gegeben, weil die Bedrohung durch die Flugobjekte - jedenfalls bei der ersten Ortung - nicht unmittelbar bevorstehe und dementsprechend auch die Abwehr nicht augenblicklich erfolgen müsse (vgl. zur Beurteilung des militärischen Radardienstes als Kriegsdienst BVerwGE 49, 71).

    Dieses Gewissensverbot muß sich generell auf die Anwendung von Waffen, gleich welcher Art, erstrecken (vgl. BVerwGE 49, 71, 72) [BVerwG 18.07.1975 - VI C 62/73].

    Das angefochtene Urteil steht auch im Einklang mit der Entscheidung des erkennenden Senats BVerwGE 49, 71 über die Bedeutung der Abgrenzung von Waffendienst und sonstiger Mithilfe an der Verteidigung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (dort entschieden in bezug auf die Bereitschaft zum Dienst in einer Radareinheit).

    In dieser Entscheidung hat der erkennende Senat ausgeführt, maßgebend sei, ob der dem Kriegsdienstverweigerer tragbar erscheinende Dienst nur den Angehörigen der Streitkräfte als solchen zugute komme, oder ob er sich aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfüge und sich so der militärischen Zielsetzung im Kriege einordne (vgl. im Anschluß an BVerwGE 49, 71 auch die Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 100] und vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 16.76 -).

    Die vom Kläger für ihn als tragbar empfundene Kriegssituation fügt sich nach alledem in ihrer Gesamtheit und in ihren möglichen Folgen gerade angesichts des vom erkennenden Senat betonten "arbeitsteiligen Charakters moderner Waffensysteme" (vgl. BVerwGE 49, 71 [73]) in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen im Kriege führenden militärischen Handlungsablauf und damit in die militärische Zielsetzung im Kriege ein (vgl. auch BVerwGE 44, 313 [317]).

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
    Wer seine Ablehnung auf den Gebrauch bestimmter Waffen oder auf die Teilnahme an bestimmten Kampfhandlungen beschränkt, dessen Entscheidung hat keinen "unbedingten" Charakter; ihr fehlt es an der von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG geschützten Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe (vgl. dazu BVerwGE 44, 313) uneingeschränkt zu erhalten.

    Die vom Kläger für ihn als tragbar empfundene Kriegssituation fügt sich nach alledem in ihrer Gesamtheit und in ihren möglichen Folgen gerade angesichts des vom erkennenden Senat betonten "arbeitsteiligen Charakters moderner Waffensysteme" (vgl. BVerwGE 49, 71 [73]) in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen im Kriege führenden militärischen Handlungsablauf und damit in die militärische Zielsetzung im Kriege ein (vgl. auch BVerwGE 44, 313 [317]).

    Das Verwaltungsgericht hat daher mit Recht die vom Kläger eingeräumte Bereitschaft zu gewissen militärischen Abwehrhandlungen (u.a. zur Abwehr unbemannter Flugobjekte) auch nicht als "qualifizierte" Notwehr bzw. Nothilfe im Sinne der Grundsatzentscheidung BVerwGE 44, 313 angesehen.

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 80.75

    Gewaltsame Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges - Absolute Achtung menschlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
    In dieser Entscheidung hat der erkennende Senat ausgeführt, maßgebend sei, ob der dem Kriegsdienstverweigerer tragbar erscheinende Dienst nur den Angehörigen der Streitkräfte als solchen zugute komme, oder ob er sich aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfüge und sich so der militärischen Zielsetzung im Kriege einordne (vgl. im Anschluß an BVerwGE 49, 71 auch die Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 100] und vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 16.76 -).

    Die von Art. 4 Abs. 3 GG geforderte unbedingte Gewissensentscheidung wird danach erst durch die Bereitschaft zum Kriegsdienst im engeren Sinne beeinträchtigt, d.h. zu einer Tätigkeit, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz von Waffen steht (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 -[a.a.O.]).

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
    Überdies läge ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung nur dann vor, wenn dieser Verstoß auf dem Willen des Gerichts beruht hätte (vgl. Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG 1 C 80.62 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 11]) oder wenn das Gericht eine (tatsächlich vorhandene) Beschränkung der Öffentlichkeit bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bemerken oder beseitigen können (vgl. BGHSt 22, 297 [299 ff.]).
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
    Überdies läge ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung nur dann vor, wenn dieser Verstoß auf dem Willen des Gerichts beruht hätte (vgl. Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG 1 C 80.62 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 11]) oder wenn das Gericht eine (tatsächlich vorhandene) Beschränkung der Öffentlichkeit bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bemerken oder beseitigen können (vgl. BGHSt 22, 297 [299 ff.]).
  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festhalten des wesentlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
    Sinn der Neufassung war es jedoch nicht, eine doppelte Wiedergabe des Beweisergebnisses - im Protokoll und im Tatbestand - vorzuschreiben (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. u.a. BVerwGE 48, 369; Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 21.76 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 22 = NJW 1977, 313]; Beschluß vom 19, Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 78.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 49 = RiA 1976, 160]).
  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
    Das Gebot der Öffentlichkeit bedeutet u.a., daß die Verhandlung in Räumen stattfinden muß, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann der Zutritt offensteht (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - [DVBl. 1973, 369, 370]; Beschluß vom 25. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 60.70 - [JR 1972, 521]).
  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 78.75

    Urteilsverkündung - Mitwirkende Richter

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
    Sinn der Neufassung war es jedoch nicht, eine doppelte Wiedergabe des Beweisergebnisses - im Protokoll und im Tatbestand - vorzuschreiben (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. u.a. BVerwGE 48, 369; Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 21.76 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 22 = NJW 1977, 313]; Beschluß vom 19, Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 78.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 49 = RiA 1976, 160]).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 21.76

    Rügepflicht bei Protokollfehlern - Protokollierung von Aussagen - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
    Sinn der Neufassung war es jedoch nicht, eine doppelte Wiedergabe des Beweisergebnisses - im Protokoll und im Tatbestand - vorzuschreiben (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. u.a. BVerwGE 48, 369; Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 21.76 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 22 = NJW 1977, 313]; Beschluß vom 19, Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 78.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 49 = RiA 1976, 160]).
  • BVerwG, 21.12.1973 - VI CB 172.73

    Erfordernis der Wiedergabe einer Parteivernehmung - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
    Die in der Revisionsbegründung angeführte Entscheidung Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 67 - es handelt sich offenbar um den Beschluß vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 6 CB 172.73 - ist insoweit überholt.
  • BVerwG, 11.05.1977 - 6 CB 13.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - "Zwingende innere Verpflichtung" als

  • BVerwG, 26.04.1977 - 6 CB 6.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Vernehmung von Zeugen -

  • BVerwG, 20.08.1976 - 6 CB 44.76

    Darlegungserfordernis gelegentlicher Lücken einer unmittelbaren Aufzeichnung

  • BVerwG, 25.07.1972 - IV CB 60.70

    Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft durch ein Wochenendhaus

  • BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 16.76
  • BVerwG, 27.11.1974 - VI C 69.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an den Nachweis einer

  • BVerwG, 31.05.1974 - VI C 94.73

    Begriff der Gewissensentscheidung bei Kriegsdienstverweigerern -

  • BVerwG, 05.07.1977 - 6 CB 22.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Schluss auf den inneren Vorgang der

  • BVerwG, 26.04.1977 - 6 C 10.77
  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Zugangshindernisse tatsächlicher Art - sei es, dass sie auf eigenmächtigem oder versehentlichem Fehlverhalten eines Bediensteten, sei es, dass sie auf technische Ursachen (zugefallene Außentür) zurückzuführen sind - stellen im Übrigen nur dann eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes dar, wenn sie dem Gericht bekannt waren oder bei Beachtung der nötigen Sorgfalt bekannt sein mussten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66 -, juris Rn. 5 und Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11 -, juris Rn. 8; BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 -, juris und vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 89.79 -, juris Rn. 9; BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 107/03 B -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen ist zwischen dem Sanitätsdienst und dem Dienst in anderen Teilen der Streitkräfte insoweit ein Unterschied gemacht worden, als ausgeführt worden ist, die Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers zum Sanitätsdienst stehe seiner Anerkennung nicht entgegen; dabei ist davon ausgegangen worden, daß dieser Dienst nur den Angehörigen der Streitkräfte als solchen zugute kommt und sich nicht "aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt" (BVerwGE 49, 71 ; Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1982 - 5 S 314/81

    Bebauungsplan; Kfz-Prüfgelände; Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen;

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen liegt idR nur dann vor, wenn dieser Verstoß auf einem vom Vorsitzenden des Gemeinderats zu vertretenden Umstand beruht oder dieser eine tatsächlich vorhandene Beschränkung der Öffentlichkeit bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten bemerken und beseitigen können (Anschluß BVerwG, 1978-12-15, VI C 14.77, Buchholz 310, § 55 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 6 CB 90.79

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Der Zutritt zur mündlichen Verhandlung war auch während dieser Zeit jedermann möglich, überdies wäre ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung nur denn gegeben, wenn dieser Verstoß auf dem Villen des Gerichts beruht hätte oder wenn das Gericht eine - tatsächlich - vorhandene Beschränkung der Öffentlichkeit bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bemerken oder beseitigen können (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - mit Nachweisen; ferner Kuhlmann in NJW 1974, 1231/1232).

    Denn auch die Bereitschaft eines Wehrpflichtigen zum Bedienen eines Funkgeräts ist unmittelbar in den militärischen Handlungsablauf und damit in die militärische Zielsetzung eines Krieges mit der Folge eingeordnet, daß sie der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entgegensteht (vgl. auch BVerwGE 49, 715 ferner Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 -).

  • BVerwG, 08.11.1982 - 6 B 95.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Diese Problematik, ihre Abgrenzung von zugespitzten Notwehr- und Nothilfesituationen sowie insbesondere auch die Unterscheidung zwischen der bewußten und gewollten Unterstützung eines auf die Tötung von Menschen abzielenden Handlungsablaufs einerseits und einem ausschließlich den Angehörigen der Streitkräfte (oder hier: der "Putschisten") zugute kommenden Hilfsdienst andererseits, hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen erörtert und rechtlich gewürdigt (vgl. insbesondereUrteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 19.69 - [BVerwGE 37, 69 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 32];Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG 6 C 59.73 -;Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - [BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90];Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92];Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 100];Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 110]); insoweit wirft das angefochtene Urteil keine neue, noch nicht geklärte grundsätzliche Rechtsfrage auf.

    In diesem Zusammenhang verkennt die Beschwerde, daß auch die auf Mitleid mit der unterdrückten Bevölkerung begründete Bereitschaft, außer in notwehr- oder nothilfeähnlichen Situationen eine gewaltsame Beseitigung einer Diktatur zu unterstützen, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die unbedingte Achtung menschlichen Lebens, wie Art. 4 Abs. 3 GG i.V.m. § 25 WPflG sie voraussetzt, ausschließt (vgl.z.B. Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - [Buchholz a.a.O.] sowieUrteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - [Buchholz a.a.O.]).

  • VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94

    Verfahrensfehler durch Ausschluss der Öffentlichkeit auch ohne Verschulden des

    6 Nach Auffassung des beschließenden Senats ist bei diesem objektiv vorliegenden Ausschluß der Öffentlichkeit ein Verstoß gegen § 55 VwGO i.V.m. § 169 GVG und damit ein absoluter Revisionsgrund gemäß 5 138 Nr. 5 VwGO zu bejahen, ohne daß es darauf ankommt, ob dies dem Gericht bekannt war oder bei Beachtung der nötigen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen (so aber BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889; zu § 338 Nr. 6 StPO: Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl. 1978, § 338 Rdnr. 103 mit zahlreichen w. N.; Kleinknecht/Meier, StPO, 41. Auflage 1993, § 338 Rdnr. 49; BGH, 10.11.1953, BGHSt 5, 75 ; 10.06.1966, BGHSt 21, 72; 18.12.1968, BGHSt 22, 297).

    Gegen diese von der Rechtsprechung konsequent fortgeführte Ausdehnung der Ausnahmefälle (vgl. OLG Hamm, 17.07.1969 - 2 Bs 666/69 -, NJW 1970, 72); BGH, 17.07.1970, - X ZB 17/69 -, NJW 1970, 1846 (1847); BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; 26.03.1981 - 5 C 89.79 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 31; 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889) unter Aufnahme dieser subjektiven Komponente spricht einerseits, daß nach dem Wortlaut des § 169 GVG nicht genügt, daß das Gericht in öffentlicher Sitzung verhandeln wollte, sondern erforderlich ist, daß es öffentlich verhandelt hat.

  • BVerwG, 22.02.1985 - 6 CB 78.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verstoß gegen die gerichtliche

    Soweit die Beklagte eine Abweichung des angefochtenen Urteils von Entscheidungen des früher für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen 8. Senats und des jetzt zuständigen 6. Senats zur Frage der gedanklichen Auseinandersetzung mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung (Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 28.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 24], vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 98.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 96] und vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 110]) geltend macht, trifft bereits ihr rechtlicher Ausgangspunkt nicht zu.

    In dem Urteil vom 15. Dezember 1978 (a.a.O.) war u.a. die Frage zu entscheiden, ob der Kläger als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden konnte, obwohl er erklärt hatte, daß er nur den Gebrauch bestimmter Waffen ablehnte und seine Teilnahme an bestimmten Kampfhandlungen unter bestimmten Voraussetzungen für möglich hielt.

  • BVerwG, 08.11.1993 - 6 B 48.93

    Auslandseinsatz - Geweissensgründe - Waffeneinsatz

    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 110; Beschluß vom 13. November 1987 - BVerwG 6 B 42.87 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 21) schließt die Bereitschaft zur Beteiligung an der militärischen Landesverteidigung eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus, weil eine Ablehnung des Kriegsdienstes, die auf den Gebrauch bestimmter Waffen oder auf die Teilnahme an bestimmten Kampfhandlungen beschränkt ist, nicht den Charakter einer unbedingten Gewissensentscheidung hat.
  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag von freiwilligen Sanitätsoffizieren auf

    Schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen ist zwischen dem Sanitätsdienst und dem Dienst in anderen Teilen der Streitkräfte insoweit ein Unterschied gemacht worden, als ausgeführt worden ist, die Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers zum Sanitätsdienst stehe seiner Anerkennung nicht entgegen; dabei ist davon ausgegangen worden, daß dieser Dienst nur den Angehörigen der Streitkräfte als solchen zugute kommt und sich nicht "aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt" (BVerwGE 49, 71 [BVerwG 18.07.1975 - VI C 62/73]; Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - ).
  • BVerwG, 28.09.1982 - 1 C 106.78

    Glücksspiel - Geschicklichkeitsspiel - Verlustgefahr

    Ein revisionsrechtlich relevanter Verstoß gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit wäre nämlich nur dann gegeben, wenn dieser Verstoß auf dem Willen des Gerichts beruhte oder wenn das Gericht die etwaige Einschränkung der Öffentlichkeit bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bemerken oder beseitigen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - Buchholz 310, § 55 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 174.81

    Kriegsdienstverweigerer - Wehrpflichtiger - Beurteilung der Bereitschaft -

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84

    Sanitätsdienst als Kriegsdienst mit der Waffe - Kriegsdienstverweigerung aus

  • BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Besonderer Aussagewert der Motive der

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 93.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

  • BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82

    Berücksichtigung der Bereitschaft zur Abwehr angreifender Panzer notfalls unter

  • BVerwG, 13.11.1987 - 6 B 42.87

    Situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung - Anerkennung als

  • BVerwG, 19.07.1979 - 6 C 100.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach Ableistung des

  • BVerwG, 17.05.1982 - 6 CB 11.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer echten

  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 5.80

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.12.1980 - 6 C 119.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beschränkung auf die Besetzung des

  • BVerwG, 04.12.1980 - 6 C 9.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 01.04.1980 - 6 C 92.79

    Darlegungserfanforderungen an die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des

  • BVerwG, 22.08.1983 - 6 B 9.83

    Verweigerung des Kriegsdienstes - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 27.03.1981 - 6 C 36.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Notwendigkeit einer weiteren

  • BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde bei abweichender Beantwortung einer

  • BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79

    Voraussetzungen für die Änderung eines Geschäftsverteilungsplanes - Begründetheit

  • BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 101.79

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Entziehung des gesetzlichen

  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 90.80

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens durch

  • BVerwG, 29.06.1979 - 6 CB 38.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als

  • BVerwG, 02.12.1981 - 6 B 77.81

    Begriff der situationsbedingten Kriegsdienstverweigerung - Ausschluss der

  • BVerwG, 07.05.1981 - 6 C 64.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Notwendigkeit einer weiteren

  • BVerwG, 10.12.1980 - 6 C 103.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine Rüge

  • VGH Hessen, 13.03.1989 - 13 TE 4760/88

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Kenntnis des Gerichts über ein Zugangshindernis

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